Sie benötigen einen Prüfsachverständigen für Brandschutz gemäß PrüfVBau in Bayern?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Wir prüfen und bescheinigen den Brandschutz für folgende prüfpflichtige Bauvorhaben:
Für die o.g. prüfpflichtigen Bauvorhaben können unsererseits im Anschluss an die Prüfung die sog. Prüfbescheinigungen "Brandschutz I" (offiziell einzureichen mit der Baubeginns-anzeige gemäß Art. 68 (5) BayBO) und "Brandschutz II" (offiziell einzureichen mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme gemäß Art. 78 (2) BayBO) ausgestellt werden.
Die Prüfbescheinigung "Brandschutz I" (inkl. Prüfbericht) muss gemäß Art. 68 (6) BayBO zudem von Baubeginn an auf der Baustelle vorliegen.
Die Prüfbescheinigungen "Brandschutz I" und "Brandschutz II" gehören gewissermaßen zusammen, d.h. der Prüfsachverständige für Brandschutz, welcher die Prüfbescheinigung "Brandschutz I" (Prüfung des Brandschutznachweises) ausgestellt hat, muss auch anschließend die stichprobenhaften Kontrollen auf der Baustelle ausführen und bei korrekter Bauausführung sowie nach Vorlage der erforderlichen brandschutztechnischen Unterlagen / Nachweise zur ordnungsgemäßen Bauausführung, die abschließende Prüf-bescheinigung "Brandschutz II" ausstellen.
Weiterhin gilt zu beachten, dass die Brandschutzdienststellen, Feuerwehren, Kreisbrand-räte, etc. in den Prüfvorgang miteingebunden werden müssen. Die Inhalte der brand-schutztechnischen Stellungnahmen des o.g. Personenkreises zu den Belangen des Abwehrenden Brandschutzes müssen dann vom Prüfsachverständigen für Brandschutz in dem Prüfbericht zur Prüfbescheinigung "Brandschutz I" gewürdigt werden.
Eine Ausfertigung der Prüfbescheinigung "Brandschutz I" und "Brandschutz II" muss zudem bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, da ansonsten das Verfahren nicht abgeschlossen ist. Verantwortlich hierfür ist zunächst der Bauherr, sofern nicht durch entsprechende Verträge eine andere Person dazu verpflichtet wurde. Es empfiehlt sich, sich einen entsprechenden Nachweis für die ordnungsgemäße Eineichung der o.g. Unterlagen ausstellen zu lassen.
Abweichungen für Gebäude, die formal nicht prüfpflichtig bzw. verfajhrensfrei nach Art. 57 BayBO sind, bei denen jedoch materielle Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO beantragt werden müssen, können ebenfalls von mir geprüft und ggfs. bescheinigt werden. Für diese sog. "isolierte(n)" Abweichung(en) wird dann die Prüfbescheinigung "Brandschutz III" ausgestellt.
Falls Sie ein Angebot für eine Brandschutzprüfung wünschen, dann stellen Sie bitte eine kurze Anfrage per E-Mail. Bitte stellen Sie klar, ob es sich um einen Brandschutznachweis für
oder
handelt.
Bitte fügen Sie dieser E-Mail entsprechend aussagekräftige Unterlagen (PDF) zu dem Projekt bei. Dies können beispielsweise sein:
Je vollständiger ich mir ein Bild von den geplanten Baumaßnahmen, den erforderlichen / gewünschten Abweichungen, dem Umfang und Qualität des Brandschutznachweises, etc,. machen kann, um so schneller und konkreter kann ich Ihnen ein Angebot für Ihr Bauvor-haben ausarbeiten.
Die Unterlagen Ihrer Angebotsanfrage werden zur Bearbeitung ihres Anliegens bei mir gespeichert. Sollten Sie sich bei der Auftragsvergabe für einen Mitbewerber entscheiden, so bitte ich um eine kurze Rückmeldung, so dass die Ihre Angebotsanfrage und die zugehörigen Unterlagen von meinem System gelöscht werden können. Eine automatische Löschung erfolgt i.d.R. nicht bzw. erst deutlich zeitlich verzögert.
Meine Zulassung erstreckt sich über das gesamte Bundesland Bayern. Mein regionaler Schwerpunkt befindet sich Niederbayern bzw. im ostbayrischen Raum. Regelmäßig bin ich jedoch auch in anderen Bereichen wie München, Ingolstadt, Nürnberg, Rosenheim, etc. tätig.
Über die Niederlassung in NRW können auch Projekte in NRW abgewickelt werden. Mein regionaler Schwerpunkt befindet sich im Ruhrgebiet bzw. im Bereich Westmünsterland / Niederrhein.
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.